Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen naturgemäß Kosten. Gerne kläre ich Sie über die in Ihrem Rechtsfall zu erwartenden Kosten in einem persönlichen Gespräch auf, denn die Klärung der Kostenfrage ist für ein angenehmes Mandatsverhältnis äußerst wichtig.
Die Gebühren meiner anwaltlichen Tätigkeit werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) berechnet. In Einzelfällen kommt der Abschluss einer Honorarvereinbarung in Frage.
Nach dem RVG richten sich die Anwaltskosten im Zivilverfahren in der Regel nach dem Streitwert beziehungsweise nach dem Gegenstandswert. Im Strafverfahren gibt es in aller Regel Rahmengebühren. Danach ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen die Vergütung zu bestimmen. Hierbei sind beispielsweise der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber sowie dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beachten.