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Kosten

Gebühren

Bei der Beauftragung eines Rechtsanwaltes entstehen naturgemäß Kosten. Gerne kläre ich Sie über die in Ihrem Rechtsfall zu erwartenden Kosten in einem persönlichen Gespräch auf, denn die Klärung der Kostenfrage ist für ein angenehmes Mandatsverhältnis äußerst wichtig.

Die Gebühren meiner anwaltlichen Tätigkeit werden grundsätzlich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetztes (RVG) berechnet. In Einzelfällen kommt der Abschluss einer Honorarvereinbarung in Frage. 

Nach dem RVG richten sich die Anwaltskosten im Zivilverfahren in der Regel nach dem Streitwert beziehungsweise nach dem Gegenstandswert. Im Strafverfahren gibt es in aller Regel Rahmengebühren. Danach ist im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände nach billigem Ermessen die Vergütung zu bestimmen. Hierbei sind beispielsweise der Umfang und die Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, die Bedeutung der Angelegenheit für den Auftraggeber sowie dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu beachten.

Rechtsschutzversicherung

Sofern sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, übernehme ich als Serviceleistung für Sie kostenfrei die Anfrage hinsichtlich der Deckungszusage für Ihren Rechtsfall. Dies hat auch den Vorteil, dass der mitgeteilte Sachverhalt komprimiert und rechtlich geprüft weitergegeben werden kann. Sie ersparen sich dadurch Arbeit, Zeitaufwand und gegebenenfalls Ärger. Für den Fall der Erteilung der Deckungszusage übernimmt Ihr Versicherungsunternehmen die anfallenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Für Sie selbst fallen dann gar keine oder nur sehr geringe Kosten an. In zivilrechtlichen Angelegenheiten ist die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung der Regelfall.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Beratungs- und Prozesskostenhilfe sind spezielle Formen der Sozialhilfe zur Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens und auf dem Gebiet der gerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, insbesondere also im Zivilverfahren. Über die Voraussetzungen informiere ich Sie gerne in einem Beratungsgespräch.

Pflichtverteidigung im Strafverfahren

Nur in Ausnahmefällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten Ihres Strafverfahrens. Auch Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es im Strafverfahren nicht. Möglicherweise sind jedoch die Voraussetzungen einer sogenannten Pflichtverteidigung gegeben. Gerne berate ich Sie diesbezüglich in einem persönlichen Gespräch.